Aufzeichnungen der AG DOK-Webinare Urheberrecht 1+2
Edition 1: Prof. Dr. Thomas Hoeren, Edition 2: Jobst Oetzmann
Vor einem Jahr verabschiedete die EU eine neue EU-Urheberrechtsrichtlinie. Die Debatte darüber schlug hohe Wellen in der Öffentlichkeit, beschränkte sich aber weitgehend auf den Aspekt der sogenannten „Uploadfilter“. Die europäischen Urheberverbände dagegen sehen in der Richtlinie erhebliche Chancen, Missstände in der wirtschaftlichen und rechtlichen Situation von Kulturschaffenden zu korrigieren.
Alle EU-Staaten arbeiten aktuell auf Hochtouren daran, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die AG DOK begleitet diesen Gesetzgebungsprozess in Deutschland. Wir sind daher sehr daran interessiert, dass sich möglichst viele AG DOK-Mitglieder mit den Grundlagen der Urheberrechtsnovelle vertraut machen und in der Lage sind, informiert an Diskussionen innerhalb und außerhalb des Verbandes teilnehmen zu können. Aus diesem Grund veranstalten wir in den folgenden Wochen und Monaten mehrere Webinare zum Thema Urheberrecht.
Edition 01
mit Prof. Dr. Thomas Hoeren, Informations- und Medienrechtler
Den Anfang machte Prof. Dr. Thomas Hoeren mit einer Einführung in die Grundlagen des Urheberrechts für Filmurheber und Produzenten. Thomas Hoeren ist einer der angesehensten Informations- und Medienrechtler in Deutschland. Er lehrt an der Universität Münster und ist seit langem ein enger Verbündeter der AG DOK. Moderation: David Bernet und Cay Wesnigk.
AUFZEICHNUNG
Edition 02
mit Jobst Oetzmann, Spielfilmregisseur, Mitglied des BVR (Bundesverband Regie) und Vorstandsmitglied in der VG Bild.
Im zweiten Webinar geht es um eine deutsche Besonderheit: Wie kommt es, dass man den Eindruck hat, dass Filmemacher in Frankreich, in Spanien, in der Niederlande, in der Schweiz usw. besser gestellt sind als ihre KollegInnen in Deutschland? Tatsächlich gibt es einen wichtigen Unterschied in der Handhabung der Senderechte, der dafür verantwortlich ist. Die laufende Arbeit an der Umsetzung der neuen EU-Urheberrechtslinie in deutsches Recht eröffnet nun die Möglichkeit, daran für die Berufe Regie, Kamera, Schnitt etwas zu ändern.
Jobst Oetzmann stellt uns eine Initiative der Verwertungsgesellschaft VG Bild vor, die sich dem Problem der ungleichen rechtlichen Stellung von Filmurhebern in Deutschland und im europäischen Ausland widmet: Wie kann man die aktuelle Überarbeitung des deutschen Urheberrechts so nutzen, dass die deutschen Filmurheber auf ähnliche Weise von der Vergütung ihrer Rechte profitieren wie die europäischen KollegInnen?
Jobst Oetzmann ist Spielfilmregisseur, Mitglied des BVR (Bundesverband Regie) und Vorstandsmitglied in der VG Bild. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Vergütung von Kreativen in der Filmbranche. Unter anderem vertritt er den BVR in Gagen-Verhandlungen gegenüber ARD, ZDF und Netflix.
Moderation: David Bernet und Cay Wesnigk
Einführung in die DSGVO für Dokumentaristen
Am 25.05.2018 traten die europäische EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) in Kraft.
Alarmistische Szenarien, die in den letzten Tagen und Wochen weite Teile der Öffentlichkeit erfassten, strahlten bekanntlich auch auf unseren Verband aus. Von horrenden Bußgeldandrohungen bis hin zum bevorstehenden Ende des freien Journalismus war und ist die Rede. Wir haben in dieser Situation mehrfach versucht, die Wogen zu glätten. In einer ersten Information unserer Vertragsanwälte haben wir bereits vor rund zwei Wochen darauf hingewiesen, dass es natürlich auch für uns Änderungen geben wird, es aber keinerlei Grund gibt, darüber in Panik zu verfallen.
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