Verwertung

Verwertungsgesellschaften und -rechte von Urheber:innen

Urheber sollen an der späteren Verwendung ihrer Werke teilhaben. In der Regel vergeben sie das Erstverwertungsrecht an einen Sender (z.B. Ausstrahlungsrecht), aber sie können die weiteren Nutzungsrechte (Zweitverwertungsrechte) kaum kontrollieren - etwa die Frage, wie viele Fernsehzuschauer, eine Sendung aufzeichnen ...

AG DOK

Hier geht’s weiter...

Nur Mitglieder der AG DOK haben Zugriff auf den vollständigen Artikel.

Jetzt anmelden