Urheber sollen an der späteren Verwendung ihrer Werke teilhaben. In der Regel vergeben sie das Erstverwertungsrecht an einen Sender (z.B. Ausstrahlungsrecht), aber sie können die weiteren Nutzungsrechte (Zweitverwertungsrechte) kaum kontrollieren - etwa die Frage, wie viele Fernsehzuschauer, eine Sendung aufzeichnen ...
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