Gagen für Buch und Regie

  • Leitlinien zur Vergütung von Buch und Regie in nonfiktionalen audiovisuellen Werken für SELBSTÄNDIGE

    Für fest-angestellte oder sogenannte feste-freie Autor*innen und Regisseur*innen existieren mit den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Anstalten vereinbarte Tarif-Verträge, auf die sich Urheber*innen in ihren Vertragsverhandlungen beziehen können.

    Für Selbständige, die nicht direkt für sendereigene Produktionen, sondern für Auftragsproduktionen arbeiten, existieren mittlerweile sogenannte „Gemeinsame Vergütungsregeln“ (GVR), die mit Öffentlich-Rechtlichen Sendern vereinbart wurden. Sie legen die Mindest-Standards für die Gestaltung von Urheberverträgen und Projekt-Kalkulationen fest. Diese Vergütungsregeln sind für die jeweiligen Sender verbindlich.

  • Buch und Regie für TV-Auftragsproduktionen

    Für alle ARD-Anstalten gelten seit dem 01.01.2021 Gemeinsame Vergütungsregeln für Buch und Regie, die deutliche Verbesserungen der bisherigen Vergütung mit sich bringt. Die Bestimmungen dieser GVR ersetzen alle bisherigen je nach ARD-Sender unterschiedlich definierten „marktüblichen“ Honorare durch Mindesthonorare und enthalten Regelungen zur Vergütung urheberrechtlicher Ansprüche und Teilhabe an der kommerziellen Auswertung von Werken. Diese GVR ermöglicht auch die zusätzliche Vergütung von Mehraufwand von bis zu 50% der Mindesthonorare: ARD-GVR

    Für Formate des ZDF-Hauptprogramms gelten seit einigen Jahren diese GVR: ZDF-GVR. Die ZDF-GVR wird aktuell durch AG DOK und BVR sowie Produzentenallianz neu mit dem ZDF verhandelt. Hauptanliegen sind, die Honorierungen an die marktüblichen Preise der Gegenwart anzupassen sowie ALLE ZDF-Auftragsproduktionen (auch ARTE) in die GVR einzubeziehen.

    Unten an der Seite stehen Links zum Download der beiden GVRs.

    Erläuterungen:

    GVRs definieren Mindesthonorare für die Erstvergütung für Buch und Regie von audiovisuellen Werken bei TV-Auftragsproduktionen. Diese Honorare verstehen sich als „Erstvergütung“, sie betreffen also die Vergütung des eigentlichen Leistungsaufwands von Buch und Regie bei der Herstellung der Werke. Die GVR regeln aber auch Vergütung von Ansprüchen, die sich aus urheberrechtlichen Bestimmungen ergeben:

    Mit jeder Tätigkeit als AutorIn oder RegisseurIn erlangen die UrheberInnen urheberrechtliche Ansprüche an ihren Werken. Das bedeutet, für die Nutzung des Werks müssen AutorInnen und RegisseurInnen als Urheber sogenannte Nutzungsrechte übertragen, damit die Auswertung eines Werkes stattfinden kann. Die Vergütungshöhe einer Nutzung ist je nach Verwertungs-Art verschieden. In Deutschland werden wesentliche Nutzungsrechte (bzw. Senderechte) bereits mit dem Werkvertrag übertragen und mit einer einmaligen Erstvergütung honoriert. Die GVRs mit ARD und ZDF legen fest (noch auf unterschiedliche Weise), welcher Umfang von Nutzungen bereits mit dem Werkhonorar vergütet ist. Alle weiteren Nutzungen oder auch kommerzielle Auswertungen von Teilen des Werks werden je nach dem zusätzlich vergütet.

  • Buch und Regie für Kino-Koproduktion bzw. unabhängige Produktionen

    Noch existieren keine GVR für Buch und Regie für Kino-Koproduktionen, bzw. für Werke, die zu einem wesentlichen Anteil durch Filmförderung oder anderweitig finanziert sind. Gagen sind also frei zu verhandeln.

    Zur Kalkulation von fairen Buch und Regie-Gagen bei Kino-Ko- oder freien Produktionen empfehlen wir, die ARD-GVR als Referenz zu benutzen. Da es sich bei Produktionen dieser Art meist um Produktionen mit erhöhtem kreativen Anspruch und deutlich längeren Produktionszeiten als bei reinen TV-Auftragsproduktionen handelt, ist als Mindesthonorar für Buch und Regie der volle Satz für eine 90-Minuten-Produktion plus der maximalen Honorierung des Mehraufwands sinnvoll.

    Zur Orientierung lohnt sich auch ein Blick auf die Kampagnenseite www.faire-dokgagen.de. Hier wird dargelegt, warum auch für Buch und Regie wichtig ist, den Arbeitsaufwand realistisch zu kalkulieren. Wichtig: Die auf der Seite dargelegten Empfehlungen gelten nicht für Anfänger:innen oder Berufseinsteiger:innen, sondern stellen professionelle Gagen dar.

    Anders als oft angenommen, schreibt auch das FFG (Filmfördergesetz) für geförderte Produktionen keine Vergütungssätze für Buch- und Regietätigkeit vor, auch nicht in Form von prozentualen Ableitungen vom Gesamtbudget der Produktion. Einzig für Mehrfachtätigkeit existiert eine Bestimmung in der FFA-Richtlinie D1/§ 23 ([https://www.ffa.de/richtlinien.html]), die u.a. die Gage für Regie auf 4% des Gesamtbudgets begrenzt, wenn Regie und Produktion in Personalunion von derselben Person ausgeführt werden. Werden darüber hinaus noch weitere Tätigkeiten wie zB. Schnitt übernommen, sind die Gagensätze dafür um 20% zu reduzieren.

    Diese Richtlinie betrifft besonders Rucksackproduzent*innen, die oft in Personalunion Regie und Produktion ausführen. Solche Arbeitsformen existieren vor allem im dokumentarischen Genre, und führen bei den vergleichsweise niedrigen Budgets von Dokumentarfilmen zu prekären Bedingungen. Deshalb protestiert die AG DOK seit Jahren gegen diese Richtlinie und hat erwirkt, dass Ausnahmeregelungen möglich sind, um absurd niedrige Regie-Gagen zu verhindern. Wir empfehlen allen Betroffenen, im Vorfeld den Kontakt zum BKM zu suchen und einen Antrag auf eine Ausnahmeregelung zu stellen - bei allen Dokumentarfilmproduktionen, da diese in den meisten Fällen als Low-Budget-Projekte fungieren.