Recht am eigenen Bild

von Christian Füllgraf

Das Recht am eigenen Bild wird in den §§ 22, 23 KUG geregelt. Danach hat jeder das Recht, über die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung von bildlichen Aufnahmen seiner Person zu entscheiden ...

AG DOK

Hier geht’s weiter...

Nur Mitglieder der AG DOK haben Zugriff auf den vollständigen Artikel.

Jetzt anmelden