Recht am gesprochenen Wort

von Christian Füllgraf

Jeder hat weiterhin das Recht selbst zu bestimmen, welche gesprochenen Worte an die Öffentlichkeit gelangen sollen. Auch für bloße Tonaufnahmen ist daher unter Angabe des Verwendungszwecks eine Einwilligung des Aufgenommenen einzuholen ...

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